Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von KOCK'S DOGS

Stand: August 2026

§1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen von KOCK’S
    DOGS, Inhaberin Kirsten Kock, Zur Goldenen Kuhle 3A, 45527 Hattingen (nachfolgend „KOCK’S DOGS“),
    mit ihren Kunden. Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn KOCK’S DOGS ihrer Geltung
    ausdrücklich zugestimmt hat.
  3. Individuelle Vereinbarungen zwischen KOCK’S DOGS und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

§2 Leistungen und Vertragsgegenstand

  1. KOCK’S DOGS bietet Leistungen rund um Hundetraining und Verhaltensberatung an, insbesondere
    Einzeltraining, Einzeltraining-Pakete, Gruppenkurse, fortlaufende Gruppen, Workshops, Seminare,
    Beratungen sowie gegebenenfalls digitale Inhalte und Online-Angebote.
  2. Art, Umfang, Ort, Termine, Dauer und Preis der gebuchten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen
    Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Buchungsbestätigung.
  3. Ein Einzeltraining-Paket umfasst die vereinbarte Anzahl von Trainingseinheiten als Gesamtleistung. Ein
    Gruppenkurs wird als zusammenhängendes Gesamtpaket mit einer festgelegten Zahl von Terminen
    gebucht. Die Vergütung bezieht sich jeweils auf das gesamte Paket und nicht auf voneinander
    unabhängige Einzelstunden.
  4. KOCK’S DOGS schuldet eine fachgerechte Trainings- oder Beratungsleistung, jedoch keinen bestimmten
    Trainings- oder Verhaltenserfolg. Der Erfolg hängt insbesondere von Hund, Halter, Umfeld, Gesundheit,
    Übungshäufigkeit und konsequenter Umsetzung ab.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung von Leistungen auf der Website oder in Werbemitteln stellt noch kein verbindliches
    Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist.
  2. Der Kunde kann eine Leistung online, per E-Mail, telefonisch, über ein Buchungssystem oder persönlich
    anfragen oder buchen. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung von KOCK’S DOGS oder
    durch den Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
  3. Auch mündlich oder per Nachricht vereinbarte Termine sind verbindlich.
  4. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Preise und Zahlungen

  1. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19
    UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung mit Vertragsschluss fällig. Rechnungen sind innerhalb
    der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen.
  3. Bei einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift hat der Kunde nur die KOCK’S DOGS tatsächlich
    entstandenen und erforderlichen Fremdkosten zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet,
    dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 5 Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde versichert, dass für den teilnehmenden Hund eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung
    besteht und der Hund ordnungsgemäß behördlich angemeldet ist. Soweit für das jeweilige Angebot
    erforderlich, ist ein angemessener Impfschutz nachzuweisen.
  2. Der Kunde muss KOCK’S DOGS vor Trainingsbeginn vollständig über Erkrankungen, Schmerzen,
    Medikamentengabe, ansteckende Krankheiten, Aggressionsverhalten, Beißvorfälle, starke Ängste und
    sonstige Umstände informieren, die für die sichere Durchführung des Trainings erheblich sein können.
    Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
  3. Hunde mit ansteckenden Erkrankungen oder akuten Verletzungen dürfen nicht teilnehmen. KOCK’S DOGS
    kann bei Anzeichen gesundheitlicher Einschränkungen eine tierärztliche Abklärung verlangen oder die
    Teilnahme bis zur Abklärung aussetzen.
  4. Der Kunde bleibt während des Trainings verantwortlicher Tierhalter und hat seinen Hund so zu führen und
    zu sichern, dass Gefahren für Menschen, Tiere und Sachen möglichst vermieden werden. Den
    Sicherheitsanweisungen von KOCK’S DOGS ist Folge zu leisten.
  5. KOCK’S DOGS darf in gefährlichen oder kritischen Situationen unmittelbar eingreifen und das Training
    unterbrechen oder beenden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist.

§ 6 Einzeltraining-Pakete

  1. Einzeltraining-Pakete berechtigen zur Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Anzahl an
    Trainingseinheiten. Termine werden einzeln und nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart.
  2. Soweit im Angebot oder in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, müssen die
    Trainingseinheiten innerhalb von zwölf Monaten ab Vertragsschluss in Anspruch genommen werden.
  3. Kann KOCK’S DOGS innerhalb dieses Zeitraums trotz rechtzeitiger Terminanfragen des Kunden keine
    zumutbaren Termine anbieten oder fällt KOCK’S DOGS für einen nicht nur unerheblichen Zeitraum aus,
    verlängert sich die Nutzungsfrist angemessen. Gleiches gilt für ausdrücklich vereinbarte Trainingspausen.
  4. Nicht innerhalb der Nutzungsfrist in Anspruch genommene Trainingseinheiten verfallen, wenn die
    Nichtinanspruchnahme aus der Sphäre des Kunden stammt. Eine vollständige oder anteilige Erstattung,
    Gutschrift oder Auszahlung erfolgt in diesem Fall nicht. Dies gilt insbesondere bei Zeitmangel, Umzug,
    geänderten persönlichen Planungen oder wenn der Kunde das Training nicht fortsetzen möchte.
  5. Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere bei einer von KOCK’S DOGS zu vertretenden
    Nichtleistung sowie zur Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
  6. Eine Übertragung des Pakets auf eine andere Person oder einen anderen Hund bedarf der vorherigen
    Zustimmung von KOCK’S DOGS. Über eine Verlängerung, Übertragung oder Gutschrift aus Kulanz
    entscheidet KOCK’S DOGS im Einzelfall; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 7 Gruppenkurse, Workshops und feste Gruppenangebote

  1. Gruppenkurse, Workshops und andere Angebote mit mehreren festgelegten Terminen werden als
    Gesamtpaket gebucht. Die Kursgebühr ist für das gesamte Angebot geschuldet, unabhängig davon, ob
    der Kunde an allen Terminen teilnimmt.
  2. Versäumt der Kunde einen oder mehrere Termine oder kann er aus persönlichen, zeitlichen oder
    gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung, Ersatztermin,
    anteilige Erstattung oder Gutschrift.
  3. Ein Anspruch auf Teilnahme an einer bestimmten Gruppenzusammensetzung, bei einer bestimmten
    Trainingsperson oder an einem unveränderten Trainingsort besteht nicht, sofern die Änderung für den
    Kunden zumutbar ist und der Gesamtcharakter des Angebots erhalten bleibt.
  4. Die gesetzlichen Rechte des Kunden und die Regelungen in § 9 für Absagen durch KOCK’S DOGS bleiben

§ 8 Terminabsagen und Stornierung durch den Kunden

  1. Einzeltermine und Termine aus Einzeltraining-Paketen
    a. Bei einer Absage mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn fällt keine Ausfallentschädigung an;
        bei Paketbuchungen bleibt die Einheit erhalten.
    b. Bei einer Absage 24 bis 48 Stunden vor Beginn kann KOCK’S DOGS 50 % des vereinbarten Preises der
        betroffenen Einheit als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Bei einem Paket wird die Hälfte des
        anteiligen Paketpreises angerechnet.
    c. Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen kann KOCK’S DOGS 100 %
       des vereinbarten Preises der betroffenen Einheit als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Bei einem
        Paket gilt die betreffende Einheit als in Anspruch genommen.
  2. Gruppenkurse, Workshops und andere Angebote mit festem Beginn
    a. Bei einer Stornierung mehr als 14 Kalendertage vor Angebotsbeginn fällt keine Stornierungsentschädigung
        an.
    b. Bei einer Stornierung acht bis 14 Kalendertage vor Angebotsbeginn kann KOCK’S DOGS 50 % der
        Gesamtvergütung als pauschalierten Schadensersatz verlangen.
    c. Bei einer Stornierung sieben Kalendertage oder weniger vor Angebotsbeginn sowie bei Nichterscheinen
        kann KOCK’S DOGS 100 % der Gesamtvergütung als pauschalierten Schadensersatz verlangen.
  3. Dem Kunden bleibt bei allen vorstehenden Pauschalen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass KOCK’S
    DOGS kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. KOCK’S DOGS bleibt der
    Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  4. Maßgeblich für die Frist ist der Zugang der Absage bei KOCK’S DOGS. Dem Kunden wird empfohlen, die
    Absage in Textform, etwa per E-Mail oder Nachricht, zu erklären.
  5. Der Kunde kann nach vorheriger Abstimmung eine geeignete Ersatzperson mit einem geeigneten Hund
    benennen, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind und keine sachlichen Gründe
    entgegenstehen.

§ 9 Absagen und Änderungen durch KOCK’S DOGS

  1. KOCK’S DOGS kann Termine aus wichtigem sachlichem Grund absagen oder verschieben, insbesondere bei
    Krankheit, Unwetter, extremer Hitze, behördlichen Vorgaben, Gefahren für Menschen oder Tiere oder
    unbenutzbarem Trainingsgelände.
  2. Fällt ein einzelner Termin aus, wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten. Ist eine Nachholung nicht
    möglich oder für den Kunden unzumutbar, wird die auf den ausgefallenen Termin entfallende Vergütung
    erstattet oder – mit Zustimmung des Kunden – gutgeschrieben.
  3. Wird ein gesamtes Gruppenangebot wegen Nichterreichens einer angekündigten Mindestteilnehmerzahl
    oder aus einem anderen von KOCK’S DOGS zu vertretenden Grund nicht durchgeführt, werden bereits
    gezahlte Entgelte erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 12.
  4. Eine Durchführung als Online-Termin anstelle eines vereinbarten Präsenztermins erfolgt nur, wenn dies
    bereits Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist oder der Kunde zustimmt.

§ 10 Urheberrecht und digitale Inhalte

  1. Trainingsunterlagen, Texte, Videos, Audiodateien, Bilder, PDFs und sonstige von KOCK’S DOGS
    bereitgestellte Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Der Kunde erhält, soweit nichts anderes vereinbart ist, ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung
    für eigene private Trainingszwecke. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, Bearbeitung
    oder gewerbliche Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung von KOCK’S DOGS nicht gestattet.
  3. Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.

§ 11 Foto- und Videoaufnahmen

  1. Foto- oder Videoaufnahmen, auf denen Kunden erkennbar sind, werden zu Werbe- oder
    Veröffentlichungszwecken nur auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung verwendet.
  2. Die Teilnahme an einem Angebot ist nicht von einer solchen Einwilligung abhängig. Eine erteilte Einwilligung
    kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
  3. Eigene Aufnahmen durch Teilnehmer sind nur mit vorheriger Zustimmung von KOCK’S DOGS und aller
    erkennbar aufgenommenen Personen zulässig.

§12 Haftung

  1. KOCK’S DOGS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von
    Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei Übernahme
    einer Garantie sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den
    vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten
    sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf
    deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
  4. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder sein Hund verursacht. Dies
    gilt auch bei Freilauf oder Nutzung einer Schleppleine. Eine bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung
    ersetzt nicht die Verantwortung des Kunden für die sichere Führung seines Hundes.
  5. KOCK’S DOGS haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde wesentliche Angaben
    verschwiegen, unzutreffend gemacht oder Sicherheitsanweisungen

 § 13 Kündigung und Ausschluss vom Training

  1. Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften
    kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn die Fortsetzung des Vertrags wegen
    erheblicher Sicherheitsrisiken, nachhaltiger Störung, schwerwiegender Pflichtverletzungen oder eines
    endgültig zerstörten Vertrauensverhältnisses unzumutbar ist.
  2. KOCK’S DOGS kann einen Kunden oder Hund vorübergehend oder dauerhaft vom Training ausschließen,
    wenn Teilnahmevoraussetzungen fehlen, Sicherheitsanweisungen wiederholt missachtet werden oder von
    dem Teilnehmer oder Hund eine nicht vertretbare Gefahr ausgeht.
  3. Die Vergütungsfolgen einer Kündigung oder eines Ausschlusses

§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen
    geschlossen werden, steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine
    gesetzliche Ausnahme eingreift. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in Anlage 1.
  2. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen
    sein, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2
    Nr. 9 BGB). Ob diese Ausnahme eingreift, richtet sich nach dem konkret gebuchten Angebot.
  3. Soll eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits während der Widerrufsfrist
    beginnen, gelten die gesetzlichen Regelungen über Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts.
    Die hierfür erforderlichen Erklärungen werden gesondert eingeholt.
  4. Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht nur
    unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Die erforderliche ausdrückliche Zustimmung und Bestätigung
    der Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts werden gesondert eingeholt.

§ 15 Datenschutz

  1. KOCK’S DOGS verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen
    Vorschriften. Weitere Informationen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.
  2. Soweit eine Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft
    widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit
    dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des
    Verbrauchers nicht entzogen wird.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
    Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von KOCK’S DOGS ausschließlicher
    Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen
    Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Kontakt:

KOCK’S DOGS
Kirsten Kock
Zur Goldenen Kuhle 3A, 45527 Hattingen
E-Mail: kontakt@kocks-dogs.de